Es ist jährlich IMMER eine Form der Wartung (A oder B) vorgeschrieben, so man nicht die Werksgarantie verlieren möchte.
Wenn du im ersten Jahr "nur" 10.000 km fährst, musst du trotzdem kurz vor Ablauf dieses Jahres zur A-Wartung in die Werkstatt; bekommst also die noch maximal möglichen 20.000 km bis zur Höchstgrenze von 30.000 km jährlich NICHT gutgeschrieben. Im zweiten Jahr darfst du aber durchaus auch 30.000 km fahren und musst dann in die B-Wartung. Die in der Tabelle genannten Kilometerwerte darf man nicht als tatsächlich am Fahrzeug angezeigte KM-Zählerwerte interpretieren. Es handelt sich um von Renault vorgegebene jährliche km-Intervalle, also in jeweils weiteren 30.000 km-Schritten. Also alle 30.000 km oder aber im laut Tabelle vorgeschriebenen Jahr. Wäre ja auch blöd, wenn man im 12. Jahr immer noch nur 30.000 km "auf der Uhr" hätte.
Aus diesem Grund wird ja auch nach Beendigung der Werkstattarbeiten die Wartungsanzeige wieder zurückgesetzt, damit der nächste Countdown von Kilometer 30.000 km im Bordcomputer beginnen kann.
Beispiel: Austausch der Zündkerzen! Vorgesehen alle 60.000 km oder aber alle 4 Jahre, dann wieder nach maximal weiteren 60.000 km (maximal dann 120.000 km tatsächlich auf Tacho) oder im 8. Jahr usw. Wer weniger Kilometer fährt, spart aber nix, sondern muss sich dann schön an die Jahreszahl-Intervalle halten.
Ich glaube, der offizielle Renault Wartungsplan zeigt es am deutlichsten (siehe Anhang).