Werkstatt findet den Fehler nicht

  • Hallo Zusammen,


    vielleicht hat jemand das gleiche Problem. Mein Kadjar, EZ: 10/15 Kilometerstand: 31.500 km, Energy dCi 110 EDC ist nicht mehr "fahrbereit". Alle 4.000 km - 6.000 km geht die Motorkontrollleuchte an.

    Diagnose: Ölverdünnung


    Die Summe der bisherigen Werkstattaufenthalte liegt bei ca. 5 Wochen. Die beiden ersten Ölwechsel musste ich selbst bezahlen mit der Begründung - keine Garantie. Anscheinend würde ich fahren wie einer der sie alle auf der Latte hat, so der Vorwurf.


    Zahlreiche Reparaturversuche wurden unternommen, u. a. wurde auch ein neues Steuergerät eingebaut. Angeblich war auch ein Service Techniker von Renault Deutschland schon vor Ort. Abenteuerliche Geschichten wurden mir erzählt.


    Da meine Geduld jetzt am Ende ist, habe ich die Rechtsabteilung vom ADAC angerufen. Dort wurde mir gesagt, dass ich im Rahmen der Gewährleistung einen Anspruch auf ein neues Fahrzeug habe.


    Der Händler weigert sich, obwohl ich ihm die Urteile und Gesetze vorgelegt habe. Nacherfüllung in Form einer mangelfreien Sache gem. § 439 Abs. 1, 2. Alt BGB. Dazu gibt es ein Urteil vom BGH 26.11.2008, VIII ZR 200/05 und eine Entscheidung vom EuGH 17.04.2008.


    Mit dem Angebot des Händler, Rückerstattung des Kaufpreis abzüglich der Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer und nur bei einem Neuwagenkauf innerhalb einer festgesetzen Frist bin ich nicht einverstanden. Eine Bargeldauszahlung wurde ausgeschlossen.


    Nach Vorlage der Urteile und Gesetze ist das Angebot des Händler völlig indiskutabel. Nach § 439 Abs. 1, 2. Alt BGB steht mir ein neuer Wagen zu - ohne irgendwelche Nutzungsentschädigungen.


    Link: https://autokaufrecht.info/200…g-im-verbrauchsguterkauf/

  • Ist ja schon Mist das du 2x Öl wechseln zahlen musstest, weil dir eine harte Fahrweise vorgeworfen wird.Die sollten dir auch die Öl wechsel wieder gut schreiben. Ist aber klar das dein Händler nicht einfach so dir das Auto tauscht, wäre ja ein Schuldeingeständnis. Aber die Rechtslage ist eindeutig. Ich hoffe das dir da geholfen wird mit deinem zufriedenen Ergebnis. Halt uns auf dem Laufenden.

    Renault Kadjar Energy 130 TCe XMode im wunderschönen Perlmutweiß.EZ 25.5.2016. M+S Ganzjahresreifen. Winter-,Komfort-und Citypaket.

  • Wenn ich nichts übersehen habe, geht es in Deinem Link aber nicht um ein KFZ.... Da gibt es andere Seiten im Netz, die die Nutzungsentschädigung genau erklären... Da zum Beispiel...



    Gruß Gaggel

  • Ich würde persönlich das Angebot des Autohauses annehmen und einen neuen Kadjar bestellen. Die Probleme sollten nach so langer Produktion nicht mehr auftreten. Trotzdem alles gute.

  • Ich würde persönlich das Angebot des Autohauses annehmen und einen neuen Kadjar bestellen. Die Probleme sollten nach so langer Produktion nicht mehr auftreten. Trotzdem alles gute.

    Wenn ich ein neues Auto kaufe, dann brauch ich mich aber nicht mit solchen Aussagen abspeisen lassen. Um der Händler kann wohl schlecht aus der Ferne deinen Fahrstiel beurteilen. Auch steht nirgendwo, das man sein Auto um die Kurven tragen soll. Wenn das Auto das nicht abkann, dann liegt eindeutig ein Fehler vor.

    Ehemals, OHNE Probleme: Xmod Energy TCe 130 in Black-Pearl-Schwarz mit Winter-Paket, City Paket, Safety-Plus-Paket+Rückfahrkamera, elektrische Heckklappe
    Nun getauscht gegen einen Trafic L2H1 mit allem, nur auf das RLink habe ich bewusst verzichtet. Kraft und Platz ohne Ende...

    3 Mal editiert, zuletzt von Sven ()

  • Hallo,


    ich rate Dir, zunächst einmal eine andere Renault-Werkstatt aufzusuchen.
    Wie ich aus eigener Erfahrung feststellen musste, gibt es oft gewaltige Qualitätsunterschiede hinsichtlich Kundenbetreuung und Werkstatt-Kompetenz.


    Was die rechtliche Seite anbetrifft, solltest Du einen Anwalt konsultieren. Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe und hier im Forum kann Dir sicherlich niemand kompetent weiterhelfen. Sofern Du eine Rechtschutzversicherung hast, sind die Kosten ja abgedeckt, ansonsten musst Du eben in den sauren Apfel beißen.

  • Ich rede aus Erfahrung. Man sollte das Angebot für ein neues Fahrzeug annehmen. Eine Klage ist nicht in ein paar Monaten vorbei. Bei mir hat sich das über 2 Jahre hingezogen und Recht habe ich auch nicht bekommen. Nur eine Wertminderung. Wie gesagt man kann sich viel Ärger ersparen.

  • Hallo MMM,


    danke für Deinen Ratschlag.


    Vor einer Stunde hatte ich einen Termin bei meinem Anwalt. Dieser hat mir die die Aussage vom ADAC bestätigt. Es handelt sich um geltendes Recht (BGH 26.11.2008, VIII ZR 200/05 und eine Entscheidung vom EuGH 17.04.2008). Über diese Entscheidungen kann sich weder Renault Deutschland, noch der Händler hinwegsetzen. Die lange Wartezeitzeit muss ich in Kauf nehmen. Ausgeglichen wird diese Wartezeit durch meine Schwerbehinderung, da ich auf das Fahrzeug mit Automatikgetriebe angewiesen bin. Die Rede ist von anschließenden Schadenersatzforderungen.


    https://autokaufrecht.info/200…gung-bei-ersatzlieferung/