Aus eigener Erfahrung bei einer anderen Marke:
1. Ohne Fach-Anwalt nicht ratsam.(Rechtschutzversicherung!!!)
2. Klage vor dem Gericht, wenn es, geht vermeiden (Zeit und unsicherer Ausgang).
3. Neubestellung eines Fzg. erleichtert den "Rücktritt vom Kaufvertrag".
4. Für das neue Fzg. hast du Anspruch auf die alten Kaufkonditionen (z.B. Rabatte, Nachlässe u.a.)
5. Nutzungsentschädigung musst du immer bezahlen: (O,63 % / 1000km von der Kaufsumme, bei
einer fiktiven max. Laufleistung von 150.000 km ---> von Marke u. Typ abhängig)
Viel Erfolg!