Hallo Zusammen,
vielleicht hat jemand das gleiche Problem. Mein Kadjar, EZ: 10/15 Kilometerstand: 31.500 km, Energy dCi 110 EDC ist nicht mehr "fahrbereit". Alle 4.000 km - 6.000 km geht die Motorkontrollleuchte an.
Diagnose: Ölverdünnung
Die Summe der bisherigen Werkstattaufenthalte liegt bei ca. 5 Wochen. Die beiden ersten Ölwechsel musste ich selbst bezahlen mit der Begründung - keine Garantie. Anscheinend würde ich fahren wie einer der sie alle auf der Latte hat, so der Vorwurf.
Zahlreiche Reparaturversuche wurden unternommen, u. a. wurde auch ein neues Steuergerät eingebaut. Angeblich war auch ein Service Techniker von Renault Deutschland schon vor Ort. Abenteuerliche Geschichten wurden mir erzählt.
Da meine Geduld jetzt am Ende ist, habe ich die Rechtsabteilung vom ADAC angerufen. Dort wurde mir gesagt, dass ich im Rahmen der Gewährleistung einen Anspruch auf ein neues Fahrzeug habe.
Der Händler weigert sich, obwohl ich ihm die Urteile und Gesetze vorgelegt habe. Nacherfüllung in Form einer mangelfreien Sache gem. § 439 Abs. 1, 2. Alt BGB. Dazu gibt es ein Urteil vom BGH 26.11.2008, VIII ZR 200/05 und eine Entscheidung vom EuGH 17.04.2008.
Mit dem Angebot des Händler, Rückerstattung des Kaufpreis abzüglich der Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer und nur bei einem Neuwagenkauf innerhalb einer festgesetzen Frist bin ich nicht einverstanden. Eine Bargeldauszahlung wurde ausgeschlossen.
Nach Vorlage der Urteile und Gesetze ist das Angebot des Händler völlig indiskutabel. Nach § 439 Abs. 1, 2. Alt BGB steht mir ein neuer Wagen zu - ohne irgendwelche Nutzungsentschädigungen.
Link: https://autokaufrecht.info/200…g-im-verbrauchsguterkauf/