Hallo,
meine AHK ist nun angebaut und betriebsbereit, Preis für den Einbau war wie besprochen 450 Euro.
Es ist bei mir auch so, das der Parkpilot im Bedarfsfall über das R-Link abgeschaltet werden muss, was mich noch etwas irritiert ist die Tatsache, das bei eingestecktem Stecker das Auto einmal verriegelt und wieder entriegelt werden muss, damit das Steuergerät den Anhänger erkennt. Da frag ich aber bei Rameder und bei Renault nochmal nach. Das bedeutet im schlimmsten Fall, wenn man vergisst das Fahrzeug auf- und abzuschließen, das man am Anhänger ohne Beleuchtung unterwegs ist.
Kann ich mir irgenwie nicht vorstellen das das so geplant und richtig ist
Gemäß StVo bist du verpflichtet vor dem Losfahren deine Beleuchtung zu überprüfen. Wenn du das machst, gibt es keinen schlimmsten Fall.
Wenn du das nicht machst, gibt es den schlimmsten Fall, dass du einen dran bekommst wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge, was mit Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren bestraft wird. Also, immer schön vor dem Losfahren die Beleuchtung prüfen.
Und wenn du jetzt denkst, wer macht das schon !!? Das ist dem Staatsanwalt vollkommen egal. Der findet sogar Zeugen in deiner Nachbarschaft, die aussagen, dass sie dich noch nie bei der Überprüfung der Beleuchtung gesehen haben.
§23 StVo
TBNR: 123143 | Sie führten einen Anhänger mit, dessen Beleuchtungs­einrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war, und gefährdeten dadurch Andere. |