EDC-Getriebe - Fahrzeug fährt einfach nicht los

  • dieses Problem hat mein EDC Getriebe auch nicht! Das man Dich so im Regen stehen lässt ist nicht ok!!

    Bose Edition dCI 110 EDC Eco2, perlmuttweiß, R-link2, Panoramadach,abklappbare AHK,ausser Winterpaket Leder und elektr. Sitze alles drin.


    Softwarestand R-Link2: 2.2.17.803, Boot-Version 4992, Navi 9.12.80.642449

  • Hallo Aaron,


    Dein Vertragspartner ist der Händler und nicht Renault Deutschland. Was Renault Deutschland geschrieben hat oder nicht, ist völlig egal und hat Dich überhaupt nicht zu interessieren. Wenn Dein Fahrzeug defekt ist und noch die gesetzliche Gewährleistung besteht, hast Du das Anrecht auf ein neues Fahrzeug - vorausgesetzt - der Händler hat mindestens zwei Mal ohne Erfolg nachgebessert.


    In diesem Fall muss laut Dir der Händler ein neues Fahrzeug liefern - eine Nutzungsentschädigung für den "Altwagen" darf Dir nicht berechnet werden.


    Es handelt sich um geltendes Recht (BGH 26.11.2008, VIII ZR 200/05 und eine Entscheidung vom EuGH 17.04.2008). Über diese Entscheidungen kann sich weder Renault Deutschland, noch der Händler hinwegsetzen.


    https://autokaufrecht.info/200…gung-bei-ersatzlieferung/


    Ich schreibe Dir aus Erfahrung und nicht aufgrund von Spekulationen oder Halbwissen. Mein neuer Wagen kommt im Juni im Rahmen der Gewährleistung.


    Viele Grüße


    Genion

  • Man muss aber dazu sagen das es sich um erhebliche Mängel handeln muss. Für den Zeitraum der Nutzung des Altfahrzeugs muss er ein paar Euros zahlen. Das hängt vom Fahrzeug Wert und den gefahrenen Kilometern ab. Rechne mal mit ca. 130 Euro pro 1000 Kilometer.

  • Man muss aber dazu sagen das es sich um erhebliche Mängel handeln muss. Für den Zeitraum der Nutzung des Altfahrzeugs muss er ein paar Euros zahlen. Das hängt vom Fahrzeug Wert und den gefahrenen Kilometern ab. Rechne mal mit ca. 130 Euro pro 1000 Kilometer.

    Die Formel für die Nutzungspauschale lautet:


    gefahrene Km mal 1% des Kaufpreises durch 250000km Mittelklassewagen. so war es bei MIr.. Gruß und schönen Sonntag

    Alt: Kadjar Experience Energy dCi110 EDC,Black Pearl-Schwarz, Stoff-Leder und Modularität-Safety- Winter-Citypaket,Ganzjahresreifen 17 Zoll R-Link Navi Notrad
    Auf 15000 km 5,8Liter im Durchchnitt

    Neu: Experience Facelift Bj.12.16; Titanium-Grey Pakete wie : s.O.


  • Eigentlich werden nur 0,67 Prozent angesetzt. 1,00 Prozent werden aber gerne genommen. Bei einem 30000 Euro teuren Auto sind es dann 300 Euro pro 1000 gefahrene Kilometer. Da kommt schon was zusammen.

  • Ich möchte niemanden zu Nahe treten. Wenn man keine Ahnung hat oder lediglich nur über Halbwissen verfügt sollte man den Mund halten und nicht für Verunsicherung sorgen.


    Hier ist die Rede ist von der Lieferung eines neuen Fahrzeugs im Rahmen der Gewährleistung.


    Im Fall einer Wandlung (Rückerstattung des Kaufpreises) muss die Nutzungsentschädigung gezahlt werden.


    Bei der Lieferung eines neuen Fahrzeugs ist das nicht !!! der Fall.


    Das ist geltendes Recht!


    Den nachfolgenden Link bis zum Ende lesen.


    autokaufrecht.info/2009/02/kei…gung-bei-ersatzlieferung/

  • hallo Genion, es gibt Momente, da stimmt das nicht ganz. Meiner wurde gewandelt wegen Sachmangel. Die 0,67% waren einmal. wurde auf die gesagten 1% vom Kaufpreis angehoben. Ich auch mit Anwalt mußten diese Nutzungspauschale bezahlen.
    Gruß

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  • Zum Thema Halbwissen erlaube ich mir nachfolgende Bemerkung.


    Der Taube hörte, wie der Stumme sagte,
    daß der Blinde sah, wie der Lahme tanzte.



    Zum geltenden Recht gilt folgende Bemerkung:


    Die 1% Prozent Regelung war einmal vor langer Zeit.


    Die aktuelle Regelung ist 0,67 % bei einer einer Wandlung (Rückerstattung vom Kaufpreis).


    Bei einer Neulieferung im Rahmen der Gewährleistung ist keine Nutzungspauschale zu entrichten.


    Diese Rechtprechung kennt in Deutschland jeder Rechtsanwalt.

  • ist mir zu doof.........

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