dieses Problem hat mein EDC Getriebe auch nicht! Das man Dich so im Regen stehen lässt ist nicht ok!!
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Nun soeben die Rückantwort des Autohauses erhalten:
Sehr geehrter Herr "ARON",
ich hätte mich heute sowieso bei Ihnen gemeldet. Wir haben gestern eine Nachricht von Renault erhalten.
Wir bereits zuvor mitgeteilt, hatten wir Renault informiert und Ihr Anliegen vorgebracht. Wir hatten um eine Stellungnahme gebeten und auch bereits Ihr Ansinnen vorgetragen, dass Sie das Fahrzeug gerne zurück geben würden und vom Kaufvertrag zurück treten möchten.
Der Rücktritt vom Kaufvertrag setzt das Voliegen eines Mangels voraus. Dieser liegt nach Anischt von Renault nicht vor. Das von Ihnen bemängelten Schalt- bzw. Getriebeverhalten des Fahrzeuges ist nach Ansicht von Renault Stand der Technik und produktionskonform. Dieses Verhalten weisen alle Renault Kadjar auf. Es handelt sich daher nach Ansicht von Renault um keinen technischen oder konstruktionsbedingten Fehler.
Da Renault einem Rücktritt des Kaufvertrages und damit einer Rücknahme des Fahrzeuges nicht zustimmt, können wir Ihrem Vorschlag auf Rückabwicklung des Kaufvertrages leider ebenfalls nicht zustimmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihrem Vorschlag nur mit Unterstützung des Herstellers entsprechen können. Da dieser leider nicht zustimmt, sind uns mehr oder weniger die Hände gebunden.
Wir haben intern noch einmal Rücksprache gehalten, ob wir Ihr Problem anders beheben können, sind allerdings hier auch zu keinem Ergebnis gekommen. Ich bedaure dies, kann hier z.Z. jedoch keine Lösung anbieten.
Mit freundlichem Gruß
Aus meiner Sicht hat das was. Franzosen veredeln ein japanische Auto und bei Probleme sind es Verhalten die produktionskonform sind, sowie alle Kadjar´s mir edc haben. Auch gibt es keine Lösung in dem Fall. Bin gespannt was Schweden, Norweger oder Finnen dazu sagen werden, bzw. wenn mal ein harter Winter kommt und Kadjar ohne Vortrieb auf den Straßen rumstehen!?
Hat jemand eine Idee?
Hallo Aaron,
Dein Vertragspartner ist der Händler und nicht Renault Deutschland. Was Renault Deutschland geschrieben hat oder nicht, ist völlig egal und hat Dich überhaupt nicht zu interessieren. Wenn Dein Fahrzeug defekt ist und noch die gesetzliche Gewährleistung besteht, hast Du das Anrecht auf ein neues Fahrzeug - vorausgesetzt - der Händler hat mindestens zwei Mal ohne Erfolg nachgebessert.
In diesem Fall muss laut Dir der Händler ein neues Fahrzeug liefern - eine Nutzungsentschädigung für den "Altwagen" darf Dir nicht berechnet werden.
Es handelt sich um geltendes Recht (BGH 26.11.2008, VIII ZR 200/05 und eine Entscheidung vom EuGH 17.04.2008). Über diese Entscheidungen kann sich weder Renault Deutschland, noch der Händler hinwegsetzen.
https://autokaufrecht.info/200…gung-bei-ersatzlieferung/
Ich schreibe Dir aus Erfahrung und nicht aufgrund von Spekulationen oder Halbwissen. Mein neuer Wagen kommt im Juni im Rahmen der Gewährleistung.
Viele Grüße
Genion
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Man muss aber dazu sagen das es sich um erhebliche Mängel handeln muss. Für den Zeitraum der Nutzung des Altfahrzeugs muss er ein paar Euros zahlen. Das hängt vom Fahrzeug Wert und den gefahrenen Kilometern ab. Rechne mal mit ca. 130 Euro pro 1000 Kilometer.
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Man muss aber dazu sagen das es sich um erhebliche Mängel handeln muss. Für den Zeitraum der Nutzung des Altfahrzeugs muss er ein paar Euros zahlen. Das hängt vom Fahrzeug Wert und den gefahrenen Kilometern ab. Rechne mal mit ca. 130 Euro pro 1000 Kilometer.
Die Formel für die Nutzungspauschale lautet:
gefahrene Km mal 1% des Kaufpreises durch 250000km Mittelklassewagen. so war es bei MIr.. Gruß und schönen Sonntag
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Eigentlich werden nur 0,67 Prozent angesetzt. 1,00 Prozent werden aber gerne genommen. Bei einem 30000 Euro teuren Auto sind es dann 300 Euro pro 1000 gefahrene Kilometer. Da kommt schon was zusammen.
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Ich möchte niemanden zu Nahe treten. Wenn man keine Ahnung hat oder lediglich nur über Halbwissen verfügt sollte man den Mund halten und nicht für Verunsicherung sorgen.
Hier ist die Rede ist von der Lieferung eines neuen Fahrzeugs im Rahmen der Gewährleistung.
Im Fall einer Wandlung (Rückerstattung des Kaufpreises) muss die Nutzungsentschädigung gezahlt werden.
Bei der Lieferung eines neuen Fahrzeugs ist das nicht !!! der Fall.
Das ist geltendes Recht!
Den nachfolgenden Link bis zum Ende lesen.
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Die wenigsten Auto Häuser lassen sich darauf ein. Aber das ist eine andere Geschichte und natürlich war dein Beitrag komplett richtig.
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Ich möchte niemanden zu Nahe treten. Wenn man keine Ahnung hat oder lediglich nur über Halbwissen verfügt sollte man den Mund halten und nicht für Verunsicherung sorgen.
Hier ist die Rede ist von der Lieferung eines neuen Fahrzeugs im Rahmen der Gewährleistung.
Im Fall einer Wandlung (Rückerstattung des Kaufpreises) muss die Nutzungsentschädigung gezahlt werden.
Bei der Lieferung eines neuen Fahrzeugs ist das nicht !!! der Fall.
Das ist geltendes Recht!
Den nachfolgenden Link bis zum Ende lesen.
hallo Genion, es gibt Momente, da stimmt das nicht ganz. Meiner wurde gewandelt wegen Sachmangel. Die 0,67% waren einmal. wurde auf die gesagten 1% vom Kaufpreis angehoben. Ich auch mit Anwalt mußten diese Nutzungspauschale bezahlen.
Gruß -
Zum Thema Halbwissen erlaube ich mir nachfolgende Bemerkung.
Der Taube hörte, wie der Stumme sagte,
daß der Blinde sah, wie der Lahme tanzte.Zum geltenden Recht gilt folgende Bemerkung:
Die 1% Prozent Regelung war einmal vor langer Zeit.
Die aktuelle Regelung ist 0,67 % bei einer einer Wandlung (Rückerstattung vom Kaufpreis).
Bei einer Neulieferung im Rahmen der Gewährleistung ist keine Nutzungspauschale zu entrichten.
Diese Rechtprechung kennt in Deutschland jeder Rechtsanwalt.
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Zum Thema Halbwissen erlaube ich mir nachfolgende Bemerkung.
Der Taube hörte, wie der Stumme sagte,
daß der Blinde sah, wie der Lahme tanzte.Zum geltenden Recht gilt folgende Bemerkung:
Die 1% Prozent Regelung war einmal vor langer Zeit.
Die aktuelle Regelung ist 0,67 % bei einer einer Wandlung (Rückerstattung vom Kaufpreis).
Bei einer Neulieferung im Rahmen der Gewährleistung ist keine Nutzungspauschale zu entrichten.
Diese Rechtprechung kennt in Deutschland jeder Rechtsanwalt.
ist mir zu doof.........