Hallo,
ich möchte noch kurz eine Bemerkung dazu abgeben, auch wenn es nicht ganz das ursprüngliche Thema betrifft, sondern bzgl. der automatischen Öffnung bei einem Unfall.
In meiner Bedienungsanleitung heißt es nämlich hierzu in einem Extra-Kasten mit !:
Verantwortung des Fahrers
Wenn Sie sich entschließen,
mit verriegelten Türen zu
fahren, denken Sie daran, dass
bei einem Unfall dem Rettungsdienst der
Zugang zum Fahrgastraum erschwert
werden könnte.
Zudem, weil es mich interessiert und mit der Keycard zu tun hat, möchte ich auch noch eine Frage stellen. Ich hoffe, es ist nicht total daneben, es in diesem Thread zu tun.
Ich hatte neulich ein "Mittagsschläfchen" in meinem Kadjar gemacht, und die Türen zur Sicherheit nochmals mit der Keycard verriegelt. Mir stellte sich aber dann die Frage, ob nicht jeder die Türen von außen entriegeln kann an den Knöpfchen, wenn ich drin liege und schlafe, und die Keycard natürlich im Auto liegt?
In der Bedienungsanleitung las ich, dass ich da wohl an den Einstellungen erst etwas ändern müsste, wenn ich da die Sicherheit haben möchte, bei einem Schläfchen auf der Autobahnraststätte nicht gestört zu werden. Mir gibt es zumindest das Gefühl der Sicherheit, zu wissen, die Türen sind verschlossen, wenn ich drin liege und schlafe.
Ich muss wohl nochmal über die Bedienungsanleitung gehen ...
Grüße Aldo